Haus- und Badeordnung
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Schwimmbades (einschl. des Freibades) und der Sauna der Stadt Übach-Palenberg.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Nutzer(innen) verbindlich.
- Mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder sonstiger Zugangsberechtigung (z.B. bei Vereinsschwimmen) erkennt jede(r) Nutzer(in) (Badegast, Saunagast) die Haus- und Badeordnung sowie weitergehende Regelungen (z.B. für Saunen, Solarien, Wasserrutschen) für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
- Die Betriebsleitung übt im Auftrag des Bürgermeisters das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer(innen), die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
- Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 29b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
- Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb (einschließlich Saunabetrieb). Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z.B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Bei Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere Gruppen ist der/die Leiter(in) für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.
- Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Betreiberin erlaubt.
- Diese Haus- und Badeordnung ist öffentlich im Eingangsbereich des Schwimmbades an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. In unmittelbarer Nähe ist ebenfalls die Gebührensatzung des Schwimmbades anzubringen.
§ 3 Öffnungszeiten, Preise
- Die gültigen Preise sind durch eine separate Gebührensatzung geregelt. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben und sind an der Kasse einsehbar.
- Die gültigen Preise sind durch die separate Gebührensatzung geregelt. Bei Erwerb einer Jahreseintrittskarte wird zusätzlich ein Pfand in Höhe von 5,00 € einbehalten.
- Bei Verlust von Jahreseintrittskarten oder Eintrittskarten für Mehrfachbesuche (Vorlage des Kaufbeleges) ist eine Bearbeitungsgebühr laut Gebührenordnung zu zahlen.
- Die Schwimmbecken sind 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Der Saunabereich ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.
- Für das Freibad, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens und für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen sowie aufgrund betriebsbedingter Notwendigkeiten können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden. Diese werden durch Aushang am Schwimmbad und durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gemacht.
- Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
- Erworbene Eintrittskarten werden nicht erstattet. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 4 Zutritt
- Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden. Bei starker Inanspruchnahme kann die Betriebsleitung die Nutzung des Bades aus Sicherheitsgründen beschränken und neue Nutzer(innen) abweisen. Insoweit kann die Betriebsleitung die Nutzung der Außenanlage ab einer Besucherzahl von 1.500 beschränken und neue Nutzer(innen) abweisen.
- Jede(r) Nutzer/in muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte nicht zulässig.
- Jeder Bade- und Saunagast hat die gültige Eintrittskarte bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Das Aufsichtspersonal hat das ausdrückliche Recht, die Eintrittskarte jederzeit zu kontrollieren.Bei Besitz einer nicht gültigen Eintrittskarte ist eine gültige nachzulösen. Die Betriebsleitung kann im Wiederholungsfall Anzeige erstatten und Hausverbot erteilen.
- Der Badegast muss Eintrittskarten, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z.B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad an sich zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
- Kinder unter 8 Jahren sowie Kinder, die nicht sicher schwimmen können, dürfen die Anlage nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson besuchen. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Saunaanlagen, Wellnessbereiche, Wasserrutschen) sind möglich.Die allgemeine Aufsichtspflicht in der Anlage durch die Erziehungsberechtigten bleibt hiervon unberührt.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet,
- die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
- die Tiere mit sich führen,
- die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) der an offenen Wunden leiden.
§ 5 Verhaltensregeln
- Die Nutzer(innen) haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der/die Nutzer(in) für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Regelungen für die Bekleidung.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel, wie z.B. Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer, sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den/die Nutzer(in) oder deren Begleitperson zu reinigen.
- Nutzer(inne)n ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer(innen) kommt.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt.
- Jede(r) Nutzer(in) hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
- Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen (Ruhebereich) verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
- Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
- Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
- Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem/der Nutzer(in) nur während der Gültigkeit seiner Eintrittskarte zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
- In den offenen Umkleiden hat der/die Nutzer(in) seinen/ihren Schrank selbst mit einem Vorhängeschloss zu sichern.
- Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal entfernt.
§ 6 Haftung
- Die Betreiberin haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer(innen). Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des/der Nutzers/Nutzerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der/die Nutzer(in) aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, deren gesetzlichen Vertreter(innen) oder Erfüllungsgehilf(inn)en erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
- Als wesentliche Vertragspflicht der Betreiberin zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
- Dem/Der Nutzer(in) wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten der Betreiberin werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Betreiberin nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch die Betreiberin zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Betreiberin in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des/der Nutzers/Nutzerin, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
- Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4 Abs.5) der Eintrittskarte, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem/Der Nutzer(in) wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad
§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln
- Der/Die Nutzer(in) ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/ Datenträgers selbst verantwortlich.
- Der Aufenthalt in den Schwimmbecken ist nur in sauberer Badekleidung gestattet. Hierzu zählen Badehosen, Badeshorts, Bikinis oder Badeanzüge. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
- Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer(innen).
- Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Der/Die Nutzer(in) hat sich darauf in seinem/ihrem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
- Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Wippen auf der Sprunganlage ist nicht gestattet. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
- Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
- Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Rutschanleitung und Sicherheitshinweisen benutzt werden. Am Rutscheinstieg ist jegliches Drängeln, Stoßen, Hüpfen und Turnen untersagt. Ist die Rutsche mit einer Ampelanlage ausgestattet, ist diese erst zu benutzen, wenn die Ampelanlage ein grünes Signallicht anzeigt. Der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten werden. Das Rutschen hat in vorgeschriebener Körperhaltung und ohne Bremsen zu erfolgen. Die Wasserfläche vor der Rutschenöffnung (Landebereich) ist sofort zu verlassen und ständig freizuhalten. Den Lautsprecheransagen ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
Ergänzende Bestimmungen für die Außenanlagen - Ballspiele in der Außenanlage dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.
- Bei Gewitter sind die Badebecken der Außenanlage umgehend zu verlassen und den Anweisungen der Betriebsleitung ist Folge zu leisten.
Bestimmungen für den Badebetrieb in der Sauna
§ 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
- Die Saunaanlage dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer(innen). Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V.
- Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
- Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
§ 9 Verhalten in der Saunaanlage
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet. (2) Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
- Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
- Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch / eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
- Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln, wie Salz, Honig u.ä., sind unzulässig.
- Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
- Bei Benutzung der Saunaräume hat der Saunagast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, ca. 40° C am Fußboden und bis zu 100° C. an der Decke, für diese Räume charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens der finnischen Sauna ist unbedingt zu unterlassen. Die aufsteigenden Bänke in den Saunaräumen verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Hinabsteigen. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste, sollte jeder Saunabenutzer im Saunaraum ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsitzen wird empfohlen. Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist jede körperliche Betätigung zu unterlassen.
- Die Saunaräume sind ruhig zu verlassen und die Türen sind leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunaräumen richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können gesundheitliche Probleme auslösen.
- In der Saunaanlage ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z.B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u.ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.
Verhalten im Außenbereich der Sauna - Es wird dringend empfohlen, vom Saunaraum auf dem kürzesten Weg den Außenbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freien mit ruhigen Schritten auf und ab geht und nicht stillsteht. Beim Atmen im Freien ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann.
Verhalten in Abkühl/Kaltwasser- Räumen - Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Personals erfolgen. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewandt werden. Die Benutzung der Fußwärmebecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.
Verhalten in Ruheräumen - Der Saunagast soll alles unterlassen, was die übrigen Saunagäste stören kann. Die Benutzung der Liegen ist nur mit einem den Körper umhüllenden Badetuch oder Bademantel gestattet.Solarien
- Die besonderen Bestimmungen und Benutzungshinweise sind zu beachten. Sie sind an Bräunungsgeräten bzw. in den Kabinen angebracht.
§ 10 Besondere Hinweise
- Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern von dem/der Nutzer(in) besondere Vorsicht.
- Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden. Das Aufschütten von Spirituosen, stark riechenden Essenzen oder brennbaren ätherischen Ölen auf den Ofen der finnischen Sauna, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der anderen Saunagäste sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können.
Übach-Palenberg, den 03.07.2024
Walther Bürgermeister
